Ein erster Überblick über die Neuregelungen und Änderungen im französischen Arbeitsrecht
Angesichts der Wirtschaftskrise und der seit Jahren steigenden Arbeitslosenzahl hat die französische Regierung unter Premierminister Manuel Valls versucht, einen Weg zu finden, um die französische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Einer dieser Weg ist das neue Gesetz mit dem klangvollen Namen „Gesetz für Wachstum, Aktivität und wirtschaftliche Chancengleichheit“, kurz auch „Loi Macron“ (dt.: Gesetz Macron) nach dem Wirtschaftsminister Emmanuel Macron. Das über 280 Artikel umfassende Gesetz leitet unter anderem die lang umkämpfte Reform der reglementierten Berufe ein, öffnet den Konkurrenzkampf im Fernverkehr und bringt auch einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich.
Letztere werden durch das ebenfalls neue Gesetz über den „Dialogue social et l‘emploi“ (zu dt. Tarifverhandlungen und Arbeit) oder auch „Loi Rebsamen“ nach dem Arbeitsminister François Rebsamen, ergänzt.
Der folgende Beitrag richtet den Schwerpunkt auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen durch die Loi Macron und soll ebenfalls über die etwas in der Aufregung untergegangene Loi Rebsamen informieren
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