Die im Recht des geistigen Eigentums spezialisierte Kanzlei Adam-Caumeil, vertreten durch ihre Rechtsanwältin Judith Adam-Caumeil, hat eine Grundsatzentscheidung des obersten französischen Gerichtshofs erstritten, bei der es um die schwierige Frage geht, wie weit die Künstlerfreiheit gehen darf, um der Unversehrtheit des Werkes, sowie dem Willen des Schöpfers noch gerecht zu werden. Im konkreten Fall handelte es sich um die von der Bayerischen Staatsoper in der Inszenierung von Dimitri Tcherniakov aufgeführte Oper « Dialogues des Carmélites », welche vor den französischen Gerichten durch die Erben von Bernanos und Poulenc angegriffen wurde.
Das Libretto des Komponisten Francis Poulenc, nach dem gleichnamigen Drama von Georges Bernanos, basiert auf der Novelle "Die Letzte am Schafott" von Gertrud von Le Fort.
Die Polemik ist durch die Inszenierung der Schlussszene entstanden. Die Erben werfen dem Regisseur Tcherniakov hier eine Abwandlung und Entstellung vor. Nach Meinung der Erben muss der Märtyrertod aller Nonnen durch die Guillotine zwingend szenisch umgesetzt werden. Ansonsten würden Deutungsmöglichkeiten eröffnet, die der Kernaussage des Werkes nicht gerecht würden. In der Tat steigen in der ursprünglichen Fassung die Nonnen nacheinander mit dem Gesang des Salve Regina und Veni Creator auf das Schafott. Die Standhaftigkeit, mit welcher die Schwestern ihr Martyrium antreten, errettet Blanche von ihrer Angst. Furchtlos folgt sie ihnen auf das Schafott.
Der Regisseur Dmitri Tcherniakov erzählt mit seiner abstrakten Bühnensprache den Ausgang der Geschichte der Blanche anders. In seiner Fassung der Bayerischen Staatsoper München, die auch als DVDerhältlich ist, halten sich die Nonnen in einem Häuschen auf, in welchem eine Gasflasche deponiert ist. Die Nonnen sind durch das Gas betäubt, sterben jedoch nicht, da Blanche sie errettet. Sie selbst stirbt im Glashaus durch eine Gasexplosion. Aus dem Salve Regina wird der Gesang der Errettung.
In den ersten beiden Instanzen waren sich die französischen Richter nicht einig. Währendem das Landgericht Paris die Klage der Erben von Poulenc und Bernanos abgewiesen hat, hat sich das Oberlandesgericht Paris vielmehr auf den Standpunkt gestellt, dass „die Inszenierung der Schlussszene durch Tcherniakov eine Entstellung des Werkes von Georges Bernanos und Francis Poulenc darstellt und die damit verbundenen Urheberrechte verletzt“.
Dabei hatte das Oberlandesgericht anerkannt, dass die Inszenierung der, den Autoren so wichtigen Kernaussage des Werkes wie die Hoffnung, das Martyrium, die Gnade und die Gemeinschaft der Heiligen Rechnung getragen hat. Mangels gesetzlicher Grundlage führt dieser Widerspruch jetzt zur Revision des Urteils des Oberlandesgerichtes Paris vom 13. Oktober 2015.
Es besteht kein Zweifel daran, dass der oberste französische Gerichtshof der Polemik hiermit ein Ende bereitet hat, indem er die Künstlerfreiheit des Regisseurs im französischen Recht anerkennt. Die Tragweite dieses Grundsatzurteils beschränkt sich nicht nur auf die Oper, sondern ist auf die gesamte künstlerische Szene (Theater, Ballett und Kino) auszudehnen. „Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichtes ist in sich widersprüchlich. Das Gericht hat sich zum Fürsprecher der ursprünglichen Schlussszene von Bernanos und Poulenc gemacht, so als ob ein derartiges Werk nicht auch Anlass zu einer anderen Interpretation geben könnte. Tcherniakov hat weder die Musik noch den Text geändert, sondern lediglich die Handlung der Schlussszene des ursprünglichen Werkes abgewandelt und durch seine eigene Interpretation ersetzt. Die Kernaussage, nämlich das Thema des Martyriums wurde respektiert, weil die Nonnen dazu bereit waren zu sterben, selbst wenn sie schließlich gerettet wurden. Daher kann Herrn Tcherniakov keine Entstellung des ursprünglichen Werkes vorgeworfen werden. Die Zuschauer werden sein Werk in bleibender Erinnerung behalten, da es durch diese Inszenierung zeitlos und allgemeingültig wurde“, erklärte Frau Rechtsanwältin Adam-Caumeil.
Die Anwaltskanzlei Adam-Caumeil (www.adam-caumeil.com)
Die Anwaltskanzlei Adam-Caumeil wurde vor 22 Jahren von Judith Adam-Caumeil gegründet und befindet sich mitten in Paris. Sie ist auf deutsch-französisches Handels- und Wirtschaftsrecht spezialisiert und sowohl beratend als auch forensisch tätig. Die Rechtsanwälte sind sowohl in Frankreich als auch in Deutschland zugelassen und daher mit beiden Rechtssystemen bestens vertraut. Eine Diplomübersetzerin, spezialisiert auf die Übersetzung von wirtschaftlichen und juristischen Texten ist ebenfalls in die Kanzlei integriert.
Die Kanzlei ist Mitglied des Eurojuris International Netzwerkes mit mehr als 5.000 Anwälten in 40 Ländern.
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